SPENDENAUFRUF - aufgrund eines Urteils sind freie Musikschulen existenziell in Gefahr

Liebe Unterstützer der MSGL,

vor genau einem Jahr haben wir vom 21.-23. April 2023 unser neues Musikschulgebäude eingeweiht - bei fast sommerlichen Temperaturen und herrlichstem Sonnenschein. Mittlerweile ist der Neubau voller Leben, mit vielen Tönen und unüberhörbaren Rhythmen gut gefüllt.
Genau ein Jahr später haben sich die Vorzeichen komplett verändert. Wir stehen als Musikschule aktuell vor gravierenden Herausforderungen, die wir mit eigener Anstrengung vermutlich nicht lösen können. Darüber möchten wir Sie heute informieren, die nicht ganz einfache Thematik erläutern und um Ihre Hilfe bitten.

KURZFASSUNG
Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts müssen wir als Musikschule Honorarlehrkräfte zukünftig fest anstellen. Das ist für uns finanziell nicht darstellbar. Die dafür jährlich zusätzlich benötigten 300.000 € lassen sich nicht auf die bereits intensiven Elternbeiträge umlegen. Ebenso sind bisher alle Versuche gescheitert, von der Landeshauptstadt Dresden institutionelle Förderung zu erhalten. Sowohl unsere Förderanträge als auch ein Ratsantrag, über den am 18.04.2024 der Dresdner Stadtrat abgestimmt hat, wurden abgelehnt. Deswegen laden wir Sie herzlich ein, unsere christliche und werteorientierte Musikschularbeit mit einem regelmäßigen finanziellen Betrag zu unterstützen. Die zukünftige Finanzierung unseres regulären Musikschulbetriebs hängt entscheidend von zusätzlichen Spenden ab. Ihre Hilfe ist ein wertvoller Beitrag. Vielen Dank!

  • Für monatliche Beträge über 100,00 € | Kontoinhaber: Stiftung für Christliche Wertebildung | IBAN: DE03 5012 0383 0042 2576 75 | BIC: DELBDE33XXX | Verwendungszweck: Spende MSGL
  • Für monatliche Beträge bis 100,00 € | Kontoinhaber: Musikschule Goldenes Lamm e.V. | IBAN: DE 81 4526 0475 0015 1861 00 | BIC: GENODEM1BFG | Verwendungszweck: Spende | oder auch per Onlinespende möglich.

    AUSFÜHRLICHE VARIANTE
    Um das Thema nicht polemisch, sondern nachvollziehbar und transparent zu erklären, braucht es leider ein bisschen Text und zwei vertiefende Anhänge. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich die Zeit dafür nehmen könnten.
     

Worum geht es?

Es geht um das sogenannte "Herrenberg-Urteil" aus dem Jahr 2022. Dort hat das Bundessozialgericht bei einer Musikschullehrkraft aus Süddeutschland ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt. Daraufhin hat die Rentenversicherung (RV) ihre Sozialversicherungs-Prüfkriterien und damit auch die Richtlinien für Statusfeststellungsverfahren verschärft. Gemäß einer Veröffentlichung des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) ist eine Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen i.d.R. nicht mehr möglich. Für alle, die sich eingehender für dieses Thema interessieren, haben wir die entsprechende Veröffentlichung des VdM hier zum Download eingestellt.

Was ist unsere eigene Vorgeschichte?

Bereits 2012 haben wir aus eigener Initiative ein Statusfeststellungsverfahren für vier Lehrkräfte bei der Rentenversicherung eingeleitet. Dabei wurde ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bestätigt. Nachdem 2014 keine weiteren Widerspruchsmöglichkeiten gegen den Bescheid mehr bestanden, sahen wir uns gezwungen, Klage gegen die Rentenversicherung zu erheben. 2016 erzielten wir einen Sieg vor dem Sozialgericht Dresden. Die Rentenversicherung legte Berufung ein, doch auch 2020 setzten wir uns vor dem Landessozialgericht Chemnitz durch. Die Rentenversicherung verzichtete daraufhin auf weitere Berufungsverfahren. Während der Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht die tatsächliche Praxis im Unterrichtsalltag höher bewertete als den schriftlichen Honorarvertrag, der ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis suggeriert hätte. Seit diesem Urteil fühlen wir uns rechtlich sicher, da wir stets darauf geachtet haben, dass die gelebte Praxis auch einem Honorarverhältnis entspricht. Bei einer Niederlage vor Gericht, hätten wir die Sozialversicherungsbeiträge für die vier Lehrkräfte rückwirkend ab 2012 übernehmen müssen - und zwar sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil.

Warum ist das "Herrenberg-Urteil" ein Brandbeschleuniger für sowieso zu erwartende Kostensteigerungen?

In den vergangenen 2 Jahren hat eine durch das Sächsische Ministerium für Kultur und Tourismus und den Sächsischen Musikrat einberufene Fachkommission u.a. auch für Musikschullehrkräfte Mindesthonorarstandards erarbeitet. Diese gelten vorerst als Richtwert und sind noch keine Bedingung für Fördermittelzuwendungen. So hätte man als Musikschule mit entsprechender Vorlaufzeit, sich Stück für Stück dahin arbeiten können. Die Höhe der Mindesthonorare sind so kalkuliert, dass es für die Musikschule keinen großen Unterschied ergibt, ob die Lehrkraft fest angestellt oder mit einem Honorarvertrag ausgestattet wird. Das ist in unserer Branche auch sinnvoll, denn viele Musiker wollen bewusst mehrere Standbeine haben, wollen künstlerisch und pädagogisch arbeiten oder wollen neben ihrem festen Engagement in einem Orchester nicht in der Steuerklasse 6 bei uns in der Musikschule arbeiten. Die Mindesthonorare hätten die Wahlmöglichkeit der Lehrkraft überlassen, ob sie fest angestellt oder als Honorarlehrkraft tätig sein wollen. Das ist nun laut der Interpretation des Urteils durch den VdM nicht mehr möglich.

Warum sind wir als MSGL in Dresden doppelt benachteiligt?

Es gibt in Dresden 3 Musikschulen, die gemeinnützig und vom Freistaat Sachsen als förderwürdig anerkannt sind, den Qualitätsanspruch erfüllen und aufgrund des dafür notwendigen Portfolios als Kompetenzzentrum angesehen werden. Das sind das städtische Heinrich-Schütz-Konservatorium (HSKD), der Freie Musikverein Paukenschlag e.V. sowie die Musikschule Goldenes Lamm e.V. Eine Förderung durch die Landeshauptstadt Dresden erhält aber nur das HSKD. Wir anderen beiden kleineren Musikschulen (decken etwa ein Viertel der Musikschüler an Qualitätsmusikschulen in Dresden ab) erhalten keine institutionelle Förderung. Doppelt benachteiligt werden wir im Vergleich zu anderen Musikschulen dadurch, dass wir auch keinen Zugang zu den Geldern der Kulturraumförderung haben, die ebenfalls die Landeshauptstadt Dresden vergibt. Andere Musikschulen erhalten neben der insitutionellen Förderung durch die Kommune zusätzlich auch Gelder aus der Kulturraumförderung vom jeweiligen Landkreis. Das bleibt uns jedoch auch verwehrt.

Welche Schritte haben wir bisher unternommen?

Mit dem Freien Musikverein Paukenschlag hat sich auf Vorstandsebene seit 2020 eine Partnerschaft und intensive Zusammenarbeit entwickelt. Zuerst haben wir im Sommer 2020 mit einem Teilerfolg um die Aufnahme in den städtischen Kulturentwicklungsplan gekämpft. Seit November 2023 haben wir mit den kulturpolitischen Sprechern fast aller Fraktionen im Dresdner Stadtrat bzgl. der zu erwartenden gravierenden Kostensteigerungen durch die Mindesthonorare gesprochen, über die Musikschulproblematik aufgeklärt sowie um Unterstützung und Lösungsansätze geworben. Unsere gemeinsame Präsentation über die prekären Verhältnisse haben wir zur Vertiefung informativ auch für Sie hier eingestellt. Zu unserem Erstaunen gab es fraktionsübergreifend großes Verständnis, Erstaunen über die Situation in Dresden sowie erste Ideen zur Problembehebung, die inhaltlich nicht allzu weit auseinanderliegen. Unser nächstes Ziel nach den Einzelgesprächen ist es, nach der Stadtratswahl einen gemeinsamen runden Tisch zu initiieren, um möglichst einen parteiübergreifenden Lösungsvorschlag samt interfraktionellem Ratsantrag in Bezug auf die Musikschulfinanzierung in ganz Dresden zu erarbeiten. Die Thematik Herrenberg-Urteil hat in den Gesprächen unser eigentliches Anliegen teilweise überlagert. Aber damit ist unerwartet etwas Geschwindigkeit reingekommen. Die CDU hat am 18.04.2024 einen Änderungsantrag im Dresdner Stadtrat eingebracht. Dabei sollten 174.000,00 € - Geld, was eigentlich für Nachbarschaftshäuser in den Stadtteilen vorgesehen war - in unsere beiden Einrichtungen als Soforthilfe umgeleitet werden. Damit hätten wir bis Ende des Jahres die abhängigen Beschäftigungsverhältnisse herstellen können. Das klingt erst einmal nicht nach Langzeitperspektive - wäre aber ein großer und ungeahnter politischer Erfolg gewesen, wenn der neue Stadtrat gleichzeitig beauftragt worden wäre, eine Gesamtlösung für Dresdner Musikschulen bis Ende des Jahres zu erarbeiten. Leider wurde der Antrag mit 29 zu 41 Stimmen abgelehnt. Für uns ist es trotzdem ein kleiner Teilerfolg: wir sind jetzt mit unserer Situation bei allen Stadträten präsent.

Welche finanzielle Lücke gibt es in der MSGL?

Egal ob wir die Mindesthonorare zahlen oder ob wir die aktuelle Schülerzahl nur mit festangestellten Lehrkräften weiterhin unterrichten können - wir benötigen pro Kalenderjahr dafür ca. 300.000,00 € mehr finanzielle Mittel (siehe Anhang). Um Festanstellungen ab August bis zum Jahresende 2024 zu sichern, sind es 125.000,00 €. Die Entgelte für unsere Schülerinnen und Schüler mussten wir bereits im vergangenen Jahr anheben, um die Honorare anpassen zu können. In diesem Sommer ist keine Entgelterhöhung geplant, sondern nur die Anhebung der jährlichen Unterrichtseinheiten von 32 auf die üblichen 36 Stunden. Das ist notwendig, um mit anderen anerkannten Musikschulen vergleichbar zu sein. Durch vier Stunden mehr pro Schuljahr kommt es automatisch schon zu einer höheren finanziellen Beteiligung für die Eltern.

Wie können Sie unterstützen?

Wir stehen noch immer unter dem überwältigenden Eindruck, dass der Musikschulneubau, ein Projekt im Wert von 4 Millionen Euro, hauptsächlich durch Spendengelder finanziert wurde. Bei der feierlichen Einweihung vor einem Jahr hätten wir uns niemals vorstellen können, dass der reguläre Musikschulbetrieb und die essentielle musikalische sowie tänzerische Bildung unserer Kinder und Jugendlichen so rasch und gravierend bedroht sein würde. Diesen Zustand können und werden wir nicht hinnehmen. Wir laden Sie herzlich ein, unsere christliche und werteorientierte Musikschularbeit zu unterstützen. Wir setzen uns auf politischer Ebene intensiv für notwendige Förderungen ein, doch um unser Musikschulangebot kurzfristig aufrechtzuerhalten, sind wir auf Ihre sofortige Hilfe angewiesen - sei es von Privatpersonen oder Unternehmen. Die zukünftige Finanzierung unseres regulären Musikschulbetriebs hängt entscheidend von zusätzlicher Unterstützung ab. Ohne diese würden wir gezwungen, die Elternbeiträge um 63% zu erhöhen, was unser Angebot elitär machen und seine Bedeutung für die breite Bevölkerung im Stadtteil mindern würde. Viele Kinder und Jugendliche stünden dann ohne musikalische oder tänzerische Bildung da. Anders als beim Spendenzweck "Neubau" bevorzugen wir aus Gründen der Planungssicherheit regelmäßige monatliche Zuwendungen gegenüber einmaligen Spenden.
Konkret benötigen wir z.B. 100 Unternehmen, die monatlich 250,00 € oder 500 Privatpersonen, die monatlich 50,00 € beitragen, um eine Finanzierungslücke von 300.000,00 € pro Jahr zu schließen. Ihre Unterstützung macht einen entscheidenden Unterschied.

Wohin können Sie spenden?

  • Für monatliche Beträge über 100,00 € | Kontoinhaber: Stiftung für Christliche Wertebildung | IBAN: DE03 5012 0383 0042 2576 75 | BIC: DELBDE33XXX | Verwendungszweck: Spende MSGL
  • Für monatliche Beträge bis 100,00 € | Kontoinhaber: Musikschule Goldenes Lamm e.V. | IBAN: DE 81 4526 0475 0015 1861 00 | BIC: GENODEM1BFG | Verwendungszweck: Spende | oder auch per Onlinespende möglich.
  • Für Unternehmen besteht auch die Möglichkeit eines Sponsorings - bitte sprechen Sie uns dazu an.

Wir sind dankbar, dass die Stiftung für christliche Wertebildung uns weiterhin verbunden ist und den Spendenfonds für uns als MSGL aufrecht erhält. Parallel sind wir mit der Stiftung gerade am Abklären, inwieweit die MSGL neben Spenden und Sponsoring auch durch Zustiftungen begünstigt werden kann. Dann haben Sie als Spender drei Möglichkeiten, die für Sie beste steuerliche Variante zu wählen. VIELEN DANK für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit.

Wir sind Ihnen zutiefst dankbar für Ihre Unterstützung der MSGL. Gemeinsam ermöglichen wir es, in die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu investieren und sie an diesem besonderen Ort mit christlichen Werten zu prägen. Ihre Hilfe macht einen wesentlichen Unterschied.

Herzliche Grüße
Der MSGL-Vorstand

Daniel Scheufler (Vorsitzender), Frank Döhler (stellv. Vorsitzender), Manfred Aldorf (Kassierer), Eva-Karen Becker und Achim Weber

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