UPDATE 02.03.2022: Aktuelle Mitteilung zum Unterricht

Ab Freitag, 04.03.2022 gilt für den Besuch von Musikschulangeboten die 3G-Regelung. Alle Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre, die den 2G-Nachweis nicht erbringen konnten, dürfen laut Verordnung nun wieder den Präsenzunterricht wahrnehmen. 

Nachricht vom 16.11.2021 

Liebe Schüler, liebe Eltern, 
gestern Abend hat die sächsische Landesregierung auf die hohen und weiter steigenden Infektionszahlen und die Krankenhausauslastung mit neuen Maßnahmen reagiert, die ab Montag, 22.11.2021 in Kraft treten und vorerst bis 13.12.2021 Bestand haben. Was heißt das für unsere Musikschularbeit? 

Unterricht in Präsenz 
Der Musikschulunterricht darf weiterhin in Präsenz für Schüler erfolgen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Kursangeboten gibt es nicht. Eine Ausnahme für ältere Schüler gibt es nur, wenn diese vor einer für die weitere Ausbildung ausschlaggebenden Prüfung stehen (z.B Musikabitur), im kommenden Jahr ein Studium aufnehmen (z.B. Aufnahmeprüfung Schulmusik) oder die an einem Wettbewerb teilnehmen werden (Jugend musiziert, Jugend jazzt, Casting,...).

Onlineunterricht
Musikschüler ab dem 16. Lebensjahr erhalten Onlineunterricht. Konkrete Absprachen erfolgen zwischen Lehrkraft und Schüler.

Aussetzen des Unterrichts und -entgelts
Für folgende Kurse und Personengruppen wird der Unterricht und das Unterrichtsentgelt vorerst bis zum 13.12. pausiert:

  • alle Veeh-Harfen Gruppen
  • Sunlight Gospel Choir (am 24.11. findet Onlinetreffen statt, dort erfolgen weitere Absprachen)
  • One Voice Choir (evtl. Einzelcoachings, Absprachen folgen)
  • Tanzkurs Zwischenzeilig
  • Kleiner gleich 2
  • über 16-jährige Bandmitglieder "Royals" (Bandprobe findet für U16-jährige statt)*
  • über 16-jährige des Klarinettenensembles (Ensembleprobe findet für U16-jährige statt)*
  • über 16-jährige bei Tanzkurs Summersaults (Tanzkurs findet für U16-jährige statt)*
  • über 16-jährige bei Breakdance Teens (Kurs findet für U16-jährige statt)*

*Die Lehrkräfte wurden gebeten, fehlende Schüler nach Möglichkeit mit Noten, Aufnahmen und Videos der Proben zu versorgen, dass sie später ohne größere Lücken wieder mit dazu kommen können. Vielleicht gibt es sogar die Möglichkeit für eine Livestreamteilnahme.

Hygieneregeln
Alle bekannten Hygieneregeln bleiben bestehen und sind hinlänglich bekannt. Neben der Maskenpflicht in allen Gebäuden bitten wir darum, vor allem im Gruppenunterricht eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen sind der Unterricht für Tanz, Gesang und Blasinstrumente. Hier achten wir auf die Mindestabstände, ausreichend Lüftung bzw. stehen die Spuckschutzwände nach wie vor bereit.

Begleitpersonen / Betreten der Unterrichtsstätten
Für Begleitpersonen (die aus notwendigen Gründen dem Unterricht beiwohnen) gilt die 3G-Regelung, die von der jeweiligen Lehrkraft zu kontrollieren ist. Außerdem werden Begleitpersonen zur Kontaktnachverfolgung erfasst. Als Faustregel gilt ein Aufenthalt von mehr als 10 Minuten im Gebäude. Wir bitten Sie herzlich darum, die Wartebereiche nicht mehr zu benutzen und nach Möglichkeit Kinder allein ins Gebäude zum Unterricht zu schicken. Außerdem bitten wir die Eltern der Musikalischen Früherziehung, Percussion-Kids und der kleineren Tanzkurse, ihre Kinder pünktlich am Haupteingang den Lehrkräften zu übergeben und am Ausgang wieder entgegenzunehmen. Im Tanz bitten wir nochmal eindringlich darum, dass die Kinder bereits in bequemer Tanzkleidung kommen und lediglich Jacke und Schuhe ausziehen müssen. Das sollte für alle Kinder ohne Hilfe der Eltern möglich sein. Danke für Ihre Mithilfe, die geltenden Regeln einzuhalten.

Termine und Veranstaltungen
Folgende Veranstaltungen werden hiermit abgesagt:

  • 07.12. Musikerlebnisfrühstück
  • 11.12. Adventskonzert > wird auf den 22.12. als Onlinekonzert verschoben. Genauere Infos folgen in der kommenden Woche.

Soweit die wichtigsten Infos für einen reibungslosen Start in die kommende Woche.Freundliche GrüßeDaniel Scheufler


Nachricht vom 13.09.2021

Liebe Schüler, liebe Eltern, 
seit Samstag, 10.09.2021 gelten in Dresden schärfere Corona-Maßnahmen aufgrund der Sieben-Tage-Inzidenz von über 35. Das bedeutet für uns als Musikschule, dass bei allen Angeboten wieder die 3G-Regel in Kraft tritt. Zusammengefasst finden Sie die einzelnen Maßnahmen übersichtlich in angefügter Tabelle dargestellt.

Testnachweis

  • Schüler allgemeinbildender Schulen benötigen keinen Test; ebenso auch Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
  • Erwachsene benötigen mind. einen beaufsichtigten Test, der nicht älter als 7 Tage sein darf

Impfnachweis

  • Impfbestätigung einmal der Lehrkraft vorlegen. Die letzte Impfung muss mind. 14 Tage alt sein

Genesenennachweis

  • wie Impfnachweis, nur das Ende der Gültigkeit von einem halben Jahr beachten 

Freundliche Grüße
Daniel Scheufler | Musikschulleiter

Nachricht vom 14.06.2021

Liebe Schüler und Eltern, 
am Montag, 14.06.2021 tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Aufgrund einer stabilen Inzidenz von unter 35 entfällt ab sofort die Testpflicht für Schüler und Lehrkräfte an unserer Musikschule für alle Unterrichtsangebote. Die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt unverändert. Auf den Fluren und im Treppenhaus gilt die Maskenpflicht. Sollte es hier zu Änderungen kommen, wird dies durch Aushänge des jeweiligen Hausherrn mitgeteilt. Im Unterrichtsraum gibt es - wie bisher auch - keine Maskenpflicht.

Freundliche Grüße
Daniel Scheufler | Musikschulleiter

Nachricht vom 17.05.2021

Liebe Schüler und Eltern, 
heute erhalten Sie ein Update zum Unterrichtsgeschehen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie: 

1. Corona-Tests 
Am 11.05. hat das sächsische Sozialministerium die Regelung in Bezug auf die Corona-Selbsttests verändert: 

  • Grundsätzlich sind daheim durchgeführte und vom Schüler/bzw. von den Erziehungsberechtigten bestätigte negative Selbsttests nicht mehr zulässig.
  • Um hier eine verträgliche Lösung zu finden, sollten betreffende Schüler 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn in die Musikschule kommen, den Selbsttest vor Ort durchführen (dieser kann auch bei Reservierung für 4 € im MSGL-Büro erworben werden) und das Ergebnis zu Beginn der Unterrichtsstunde der Lehrkraft vorzeigen. Gleichermaßen kann natürlich auch ein negativer Test eines Testzentrums/einer Apotheke akzeptiert werden. Diese Regelung gilt ab morgen, 18.05.2021. 

Davon unberührt bleibt: 

  • Von Musik- bzw. Tanzschülern, die in Allgemeinbildenden Schulen zweimal pro Woche getestet werden, dürfen wir diese Tests weiterhin akzeptieren.
  • Daraus schlussfolgern wir: Schüler die aufgrund eines wochenweisen Wechselunterrichts nicht in der Schule getestet werden, müssen einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
  • Musik- bzw. Tanzschüler, die nicht in eine Allgemeinbildende Schule gehen (meist Erwachsene), müssen einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Coronatest vorlegen.
  • Noch nicht schulpflichtige Kinder benötigen keinen negativen Testnachweis.

Von der Testpflicht befreit sind Schüler, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: 

  • es existiert ein vollständiger Impfschutz (die letzte Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück). Ein Impfnachweis ist vom Schüler einmalig vor dem Unterricht vorzuzeigen.
  • Die Genesung von eine SARS-CoV-2-Infektion liegt nicht länger als 6 Monate zurück. Der Nachweis erfolgt vom Schüler bei der Lehrkraft mittels eines positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage zurückliegen muss oder mittels einer ärztlichen Bescheinigung über die Erkrankung.

2. Gruppenunterricht
Die 7-Tage-Inzidenz ist in Dresden erfreulicherweise seit 11.05.2021 unter 100. Damit ist seit Montag, 17.05.2021 der Gruppenunterricht an Musik- und Tanzschulen möglich. Teilnehmer von Partner- und Kleingruppenunterricht werden direkt von unseren Lehrkräften wieder zum Präsenzunterricht eingeladen. Bei allen größeren Gruppen wie Chöre, Tanz, MFE, Ensembles, etc. werden wir die Umsetzung Stück für Stück organisieren und unsere Schüler dann explizit mit einer separaten Mail zum Präsenzunterricht einladen.

Freundliche Grüße
Daniel Scheufler | Musikschulleiter

Nachricht vom 31.03.2021

Liebe Schüler, liebe Eltern, 
es liegt wieder eine neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung vor. Wir sind sehr dankbar, dass unsere beiden konkret im Sozialministerium vorgetragenen Wünsche berücksichtigt und 1:1 in die Verordnung übernommen wurden. Das ist für unsere Arbeit und vor allem für Familien eine tolle Nachricht.

Folgende Neuerungen gibt es ab 01.04.2021:

1. Testpflicht für Schüler und Schülerinnen ab 7 Jahren von Allgemeinbildenenden Schulen, Berufsschulen, Fachoberschulen, etc.
Schüler von Allgemeinbildenden Schulen o.ä., werden zukünftig zweimal pro Woche in der jeweiligen Einrichtung getestet. Wir dürfen ab sofort diese Tests akzeptieren und unsere Musikschüler brauchen keinen tagesaktuellen Test mehr durchführen. Dieser Test muss in der Grundschule/Oberschule/Berufsschule oder im Gymnasium in der aktuellen Kalenderwoche erfolgt sein. Schüler, die sich im Wechselmodell befinden, in der betreffenden Woche nicht zur Schule gehen und somit auch kein Schnelltest durchgeführt wird, benötigen weiterhin für den Musikschulunterricht einen tagesaktuellen (siehe Punkt 2) negativen Schnell- oder Selbsttest. Diese können wir weiterhin für 4 € auf Anfrage zur Verfügung stellen. Wir behalten die Regelung bei, dass jeder Schüler eine kurze schriftliche Bestätigung über den durchgeführten negativen Selbsttest bzw. Schnelltest zur Dokumentation in der Unterrichtsstunde abgibt (siehe Anhang). Diese Bestätigung kann von den Eltern erfolgen.

Diese neu geregelte Handhabung ist für Familien mit schulpflichtigen Kindern eine große organisatorische und finanzielle Erleichterung. Eine Testpflicht besteht für Kinder ab 7 Jahren. Kinder bis einschließlich 6 Jahren müssen nicht getestet werden. Musikschüler (vorwiegend erwachsene Personen), die keine Schule besuchen und damit nicht automatisch zweimal pro Woche getestet werden, müssen weiterhin einen negativen tagesaktuellen (siehe Punkt 2) Corona-Test am Unterrichtstag nachweisen.

Quelle: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SCSV) §5 (4b) Fü r die Inanspruchnahme der Dienstleistungen nach Absatz 4a Satz 1 ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden notwendig. Dies gilt nicht für Musikschülerinnen und -schü ler, die im Rahmen der Testungen in den Schulen beim letzten Test in der Kalenderwoche negativ getestet wurden.

2. neue Definition für "tagesaktueller" Test
Auch für diese praxisnahe Änderung haben wir uns im Ministerium eingesetzt. Tagesaktuell heißt nun: Der Test muss in den letzten 24h vor Unterrichtsbeginn durchgeführt worden sein. Es ist also nicht mehr ein Test notwendig, der nach 0 Uhr am Unterrichtstag gemacht wurde. Wenn bei einem erwachsenen Musikschüler die Einzelunterrichtsstunde 16 Uhr beendet ist, dann darf der Test nicht vor 16 Uhr am Vortag durchgeführt worden sein, den er z.B. bereits für die Fahrschule oder das Kosmetikstudio gemacht hat.

Quelle: SCSV §1a (5) Wenn nach dieser Verordnung ein tagesaktueller Test gefordert wird, gilt, dass dessen Vornahme zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf.

3. Gruppenunterricht
Die Regelungen für den Gruppenunterricht sind weiterhin gleich geblieben. Der 7-Tage-Inzidenzwert muss an 19 aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat Sachsen und in der Landeshauptstadt Dresden unter 100 liegen, damit wir Gruppenangebote für Tanz- und Musikunterricht wieder öffnen dürfen. Bis dahin behalten wir weiterhin die bestehenden (Online-)Unterrichtsformate für Gruppen bei.

4. Verschiebung Veranstaltungen

  • Das Instrumentenkarussell wird vom 24.04. auf den 05.06. verschoben.
  • Die Drum & Dance Workshoptage für 9-15-jährige Teens werden von April auf den 26.-28.07.2021 verschoben

Bitte beachten Sie das aktualisierte Hygienekonzept.

Freundliche Grüße
Daniel Scheufler | Musikschulleiter

Nachricht vom 11.03.2021

Liebe Schüler und Eltern,
die neue sächsische Corona-Schutzverordnung und deren praktische Umsetzung in unserer Einrichtung bereitet uns seit Anfang der Woche einiges an Kopfzerbrechen und vielen Gesprächen mit dem Ministerium und Gesundheitsamt. Eigentlich dürfen wir seit Montag, 08.03.2021 den Einzelunterricht in Präsenz für alle Schüler wieder durchführen und ab dem 22.03.2021 auch alle Gruppenangebote. Die Bedingung dabei ist, dass vom Schüler ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest vorgelegt wird. Wir finden, dass Testungen generell ein richtiger Schritt in Richtung Normalität sind, um den wichtigen Präsenzunterricht für Musik- und Tanzunterricht wieder zu ermöglichen. Es muss aber für alle Beteiligten auch alltagstauglich und zumutbar sein. Hier konnten wir beim Sächsischen Sozialministerium in soweit Verständnis erzielen, dass ein tagesaktueller Test bei Kindern im Musikschulunterricht nicht praktikabel ist. Dazu haben wir dem Sozialministerium einen umfangreichen Fragenkatalog mit detaillierten Fallbeispielen vorgelegt und um Nachbesserung bei der Teststrategie in der nächsten Verordnung gebeten. Damit wir zukünftig als Musikschule bei schulpflichtigen Kindern den wöchentlichen Test der Allgemeinbildenden Schule akzeptieren dürfen. Dies wird aber bis zu den Osterferien nicht möglich sein. Eine Änderung der Verordnung dahingehend bedarf vieler aufwendiger rechtlicher Schritte.

Wie gehen wir als Musikschule damit um?
Aus diesen Gründen haben wir uns auf folgende Öffnungsstrategie als MSGL geeinigt:

  1. 1. Einzelunterricht
    Wir ermöglichen unseren Lehrkräften, den Präsenzunterricht ab kommenden Montag, 15.03.2021 im Einzelunterricht wieder anzubieten. Die Entscheidung obliegt aber zu allererst der einzelnen Lehrkraft und anschließend Ihnen, ob Sie diesen wahrnehmen wollen oder lieber noch bis zu den Osterferien Onlineunterricht beibehalten. Wenn eine Lehrkraft generell keinen Präsenzunterricht bis zu den Osterferien anbietet, findet der Unterricht weiter wie gewohnt statt.
  2. 2. Gruppenunterricht
    Sofern der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat und in Dresden bis zum Ende der Osterferien unter 100 bleibt, werden wir mit dem Gruppenunterricht nach den Osterferien am 12.04.2021 wieder beginnen.

  3. 3. Unterrichtsangebote in der Außenstelle FES, in KITAs und bei Kooperationspartnern
    Hierzu liegen uns aktuell noch keine konkreten Aussagen vor, ob wir die Unterrichtsangebote dort zu den gleichen Daten wieder beginnen können. Wir sind bemüht, hier schnellstmöglich für Klärung zu sorgen.

  4. 4. Corona-Test
    Für jeden Schüler ab dem 11. Lebensjahr gilt: Ein Unterricht an unserer Musikschule darf vorerst nur besucht werden, wenn ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest vorliegt. Bitte füllen Sie für sich bzw. für Ihr Kind für jeden Unterricht die Bestätigung aus, die wir per Mail an unsere Schüler versendet haben.
    WICHTIG: Kinder bis einschließlich 10 Jahre müssen keinen Test vorweisen!
    Unsere Lehrkräfte werden wir als Musikschule, wie vorgeschrieben, einmal wöchentlich testen.


Welche Möglichkeiten gibt es, um an einen Schnelltest zu kommen?

  • Schulkinder ab dem 11. Lebensjahr, die turnusmäßig in der Schule getestet werden und am gleichen Tag auch ihren Musikschulunterricht haben, lassen sich bitte das negative Testergebnis in der Schule schriftlich bestätigen und bringen es mit zum Unterricht.
  • Sie können sich Selbsttests ganz normal Online, in der Apotheke, im Supermarkt, etc. besorgen und selbst bei sich, bzw. Ihrem Kind durchführen. Falls Ihr Kind von der Schule direkt zum Unterricht kommt, können Sie Ihrem Kind den Test mitgeben, dass es diesen hier vor Ort bei uns durchführt (20 Minuten mehr Zeit einplanen) und das Ergebnis dann der Lehrkraft vor dem Unterricht zeigt.
  • Wir erhalten von der Apotheke Haus Postplatz Schnelltests zum Selbstkostenpreis von 4 € pro Stück. Diese können wir bei Bedarf auf Nachfrage direkt an Sie weiterverkaufen. Bitte melden Sie sich dazu im Musikschulbüro.
  • Auch wenn es für viele vermutlich logistisch ungeschickt ist: Das Testzentrum in Dresden befindet sich in der Messe (https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/03/pm_020.php). Dort erhält jeder Dresdner Bürger einmal pro Woche einen kostenlosen Corona-Test.

Wir hoffen, dass wir damit eine den Anforderungen entsprechende Lösung gefunden haben, die einigermaßen praktikabel und nachvollziehbar ist. Vielen Dank schon im Voraus, wenn Sie dieses Vorgehen mit unterstützen.

Bitte beachten Sie auch die aufgrund der Baustelle erforderliche neue Wegeführung in der Hauptstelle Goldenes Lamm. Der Eingang ist nur noch über die Leipziger Straße möglich. Es gilt nach wie vor ein Einbahnstraßensystem im Haus. Der Ausgang erfolgt über die Ecke Leipziger Straße/Alttrachau. Informieren Sie Ihre Kinder, die den Weg allein machen, damit es nicht zu Irritationen kommt. Ausschilderungen sind überall angebracht. Das aktualisierte Hygienekonzept finden Sie auf unserer Homepage unter "Aktuelles". Vielen Dank für die Beachtung.

Für Rückfragen stehen wir sehr gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Daniel Scheufler | Musikschulleiter

Für alle Interessierten haben wir hier kurz unsere Fragen und Einschätzungen zusammengefasst, die wir dem Sozialministerium mitgeteilt haben. Wo wir bereits Antworten erhalten haben, ist dies in Klammern vermerkt.

  1. Warum reicht es, wenn Kinder einmal die Woche für den Schulunterricht im Klassenverband mit 20 Kindern und wechselnden Lehrkräften getestet werden, aber für den Einzelunterricht in der Musikschule muss ein tagesaktueller Test vorgelegt werden? Hier fehlt uns die Verhältnismäßigkeit und der Blick für die Praxistauglichkeit. Es wäre transparenter und praktikabler, wenn die Musikschulen die wöchentlichen Testungen der Allgemeinbildenden Schule akzeptieren dürften. Für Personen, die nicht mehr schulpflichtig sind, sind tagesaktuelle Tests zumutbar, aber auch nicht optimal.
  2. Kinder in Grundschulen und in KITAs müssen nicht getestet werden. Wir als Musikschule müssen aber z.B. von Ihrem 5-jährigen Kind einen negativen Test verlangen. (Hierzu haben wir die mündliche Zusage aus dem Ministerium bekommen, dass entgegen der amtlichen Verfügung Tests erst bei Kindern ab 11 Jahren notwendig sind)
  3. Jeder Schüler muss bei uns vor dem Unterricht einen negativen Test nachweisen. Wie soll der Nachweis aussehen, wenn ein Selbsttest durchgeführt wird? Der Teststreifen an sich kann nach einer Stunde bereits verfälscht sein. (Hierzu haben wir die mündliche Rückmeldung aus dem Ministerium, dass die Teststrategie auf Vertrauen basiert und nicht juristisch abgesichert sein muss.)
  4. Viele Schüler kommen direkt von der Schule in die Musikschule. Wann sollen die Eltern den Test durchführen, dass er tagesaktuell ist? Einen Test vom Vorabend dürfen wir nicht akzeptieren. (Von Ministeriumsseite wird Kindern ab 11 Jahren zugetraut, den Test auch selbst in der Musikschule allein durchzuführen)
  5. Ein Zeitfenster von ca. 2h für den kostenfreien Test mit An- und Abreise beim Testzentrum in der Messe für den Musikschultag einzuplanen, haben die meisten unserer Schüler/Eltern nicht zur Verfügung, bzw. ist dieser Weg zwischen Schulschluss und dem Beginn des Musikunterrichts zeitlich nicht realisierbar.
  6. Für eine Testung bei uns vor Ort könnten wir Selbsttests zum Selbstkostenpreis von 4 € pro Stk. von einer Apotheke bekommen und an die Schüler weiterverkaufen. Wenn ein Schüler z.B. neben dem Einzelunterricht noch ein Ensemble und den Musiktheorieunterricht an 3 unterschiedlichen Tagen besucht, wären das 12 € pro Woche. Wenn dann noch Geschwisterkinder dazukommen, reden wir hier ganz schnell über monatliche Beträge, für die unsere Schüler eigentlich ohne Probleme ein weiteres Unterrichtsfach besuchen könnten.

Nachricht vom 09.01.2021

Liebe Schüler und Eltern,
am 12.02.2021 wurde die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Diese besagt, dass Musikschulen geschlossen bleiben und Musikunterricht durch freiberufliche Musikpädagogen weiterhin verboten bleibt. Lediglich der Einzelunterricht ist für Personen, die 2021 eine Aufnahmeprüfung für ein Musikstudium oder eine andere für die weitere Ausbildung ausschlaggebende Prüfung absolvieren (Abiturprüfung Musik, VdM-Prüfung Oberstufe, o.ä.) oder die an einem nationalen oder internationalen Wettbewerb teilnehmen (Jugend musiziert, Jugend jazzt, o.ä.), ab kommendem Montag erlaubt. Unsere Lehrkräfte können selbständig entscheiden, ob sie in den betreffenden Fällen den Präsenzunterricht anbieten. Die Abstimmung dazu erfolgt direkt zwischen Lehrkraft und Schüler. Voraussetzung dafür ist, dass die Lehrkräfte wöchentlich einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können. Hierfür konnten wir kurzfristig und dankenswerter Weise die Apotheke Johannstadt und die Apotheke Haus Postplatz gewinnen, die uns diese Leistung sponsert. Generell bleibt der Unterricht, wie die vergangenen Wochen auch, vorerst bis 07.03.2021 im Online-Modus. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien gutes Durchhaltevermögen bei allen anstehenden und noch zu erwartenden Herausforderungen.

Freundliche Grüße
Daniel Scheufler | Musikschulleiter

Nachricht vom 09.01.2021

Liebe Schüler und Eltern,
zu allererst wünschen wir Ihnen noch ein gesegnetes und gesundes Jahr 2021. 

Mit der am 08.01.2021 veröffentlichten sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bleibt der Präsenzunterricht in jeglicher Form für Musikschulen bis einschließlich 07.02.2021 verboten. Bis dahin setzen wir den Unterricht in gewohnter Weise online fort, bzw. setzen ihn in den Bereichen weiter aus, wo Onlineangebote nicht möglich sind. Wie wir Ihnen bereits am 28.11.2020 mitgeteilt haben, werden wir bis Ende Januar die entsprechenden Gruppen einzeln kontaktieren, um eine Rückerstattung der Entgelte für nicht angebotenen Unterricht im ersten Schulhalbjahr zu ermöglichen. Nach den überaus positiven Erfahrungen und Rückmeldungen mit und zu unserem Online-Adventskonzert wollen wir die Musizierstunden und Konzerte in digitaler Form fortsetzen, solange es Einschränkungen für Präsenzveranstaltungen gibt. Das nächste Musikschulkonzert ist für den 27.02.2021 geplant und der Einsendeschluss für die aufgenommenen Videos ist am 19.02.2021. Bitte besprechen Sie sich mit Ihrer Lehrkraft, wenn Sie gern daran teilnehmen möchten. Dieses Angebot soll helfen, mit konkreten Zielen die Motivation aufrechtzuerhalten.

Freundliche Grüße 
Daniel Scheufler | Musikschulleiter 

Nachricht vom 13.12.2020

Liebe Eltern und Schüler, 
seit Freitagabend ist in der neuen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung klar geregelt, dass ab kommenden Montag, 14.12.2020 sowohl der Musikschulunterricht im Präsenzunterricht als auch der Instrumental- und Gesangsunterricht in privaten Räumen untersagt ist. Aus diesem Grund wird der Einzelunterricht wieder Online stattfinden. Genaueres besprechen Sie bitte direkt mit Ihrer Lehrkraft. Diese Regelung gilt aktuell bis einschließlich 10.01.2021. 

Freundliche Grüße 
Daniel Scheufler | Musikschulleiter 

Nachricht vom 28.11.2020

Liebe Eltern und Schüler, der Einzelunterricht ist ab Dienstag, 01.12.2020 wieder erlaubt! Diese Lockerung kam für uns am Freitag aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen völlig unerwartet. Wir sind aber sehr erfreut, dass die Argumente unserer Stellungnahme an die Sächsische Landesregierung von Anfang November mit dazu beigetragen haben, dass Musikschulen nun ganz bewusst als Bildungseinrichtung eingeordnet werden und die musikalische Ausbildung als Berufsvorbereitung angesehen wird. An dieser Stelle gilt unser besonderer Dank der sächsischen Kulturministerin Barbara Klepsch, die sich hier in hervorragender und unnachgiebiger Weise für die Musikschulen in Sachsen eingesetzt hat. Die Presseerklärung des Ministeriums finden Sie gemeinsam mit unserer Stellungnahme hier.

Für den Präsenzunterricht möchten wir nochmals an die Einhaltung der Hygieneregeln erinnern und bitten zusätzlich darum, dass Schüler nach Möglichkeit nun auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen sind natürlich der Gesangs- und Bläserunterricht, wo ein erweiterter Abstand einzuhalten ist oder alternativ Spuckschutzwände bereit stehen. Das Hygiene-konzept finden Sie auf unserer Website. 
Falls der Präsenzunterricht in einzelnen Bereichen noch nicht möglich ist, erfahren Sie das direkt von Ihrer Lehrkraft. Vor allem in der FES haben wir noch keine Information, inwieweit wir am Nachmittag die Räume nutzen können.

Bei Chören, Musikalischer Früherziehung, den Tanzgruppen bis 1. Klasse und den Ensembles, wo kein Onlineunterricht angeboten wurde und auch weiterhin kein Präsenzunterricht möglich ist, nehmen wir die Rückerstattung der Entgelte für nicht erteilten Unterricht zum Halbjahr (Stichtag 31.01.2021) vor.

Nachricht vom 31.10.2020

Liebe Schüler, sehr geehrte Eltern, 
am 30.10.2020 wurde die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Unser Vorschlag, die Musikschulen bei der Einordnung den Allgemeinbildenden Schulen gleichzusetzen, wurde von der Staatsministerin für Kultur und Tourismus zwar unterstützt, das Kabinett ist aber leider unserer Argumentation nicht gefolgt.

So sind wir gezwungen, ab Montag, dem 02.11.2020 den Präsenzunterricht vorerst für 4 Wochen wieder einzustellen. Wie auch schon im Frühjahr werden wir den Großteil des Unterrichtsangebotes Online durchführen.

EINZEL- UND KLEINGRUPPENUNTERRICHT

  • Im Einzel- und Kleingruppenunterricht werden sich die Lehrkräfte direkt mit den Schülern in Verbindung setzen, um die zu nutzende Unterrichtsplattform zu besprechen (Skype, Zoom, Jitsi, Facetime, WhatsApp, Google Hangouts, etc.).
  • Um den organisatorischen Aufwand gering zu halten, sollten die bisher vereinbarten Unterrichtszeiten beibehalten werden
  • Für den Unterricht benötigen Sie ein Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) welches internetfähig ist, Lautsprecher, Mikrofon und Kamera besitzt bzw. angeschlossen werden können. Die Benutzung eines Headsets (Kopfhörer mit Mikrofon) erleichtert ggf. die Kommunikation.
  • Bei Instrumenten wie Klavier oder Schlagzeug ist es für die Lehrkraft wichtig, die Hände des Schülers zu sehen. Dafür gibt es entsprechende Halterungen für Smartphone oder Tablet, welche sich problemlos an einem Mikrofonständer befestigen lassen. Aber auch eigene kreative Ideen können eine kostengünstige Lösung sein (Laptop auf eine etwas höhere Kommode stellen, Smartphone an einer Stehlampe oder dem Hochbett befestigen, etc.). Alle anderen Instrumente können das Smartphone mit auf das Notenpult legen, bzw. den Laptop auf den Tisch stellen. 
  • Die Unterrichtseinheit wird aufgrund der technischen Umstellung von einem auf den nächsten Schüler kürzer sein als im Präsenzunterricht, bei Gruppenunterricht empfehlen wir den Lehrkräften die Teilung der Unterrichtsstunde. Beispiel: Paarunterricht 45 Minuten wird rechnerisch geteilt auf 2x 22,5 Minuten.
  • Alternative Unterrichtsmodelle, wie die Kommunikation über Video- oder Sprachmemoaufnahmen, bzw. über Telefon, sind auch möglich.
  • Alle Schüler, die im Sommer an der MSGL erstmalig den Unterricht aufgenommen haben, den Onlineunterricht im Frühjahr nicht erlebt haben und ggf. Hilfe oder Erklärungen benötigen, können sich gern mit ihren Fragen an das Musikschulbüro wenden.

TANZ, CHÖRE, ENSEMBLES, ORCHESTER, MFE, etc.

  • Aus den Erfahrungen vom Frühjahr sind größere Gruppen und sehr junge Altersklassen im Onlineformat schwierig zu unterrichten. Da es hier meist zu sehr individuellen Lösungen kommen wird, informieren wir Sie gruppenspezifisch, ob bzw. in welcher Form ein Onlineangebot stattfinden wird.
  • Wenn Sie von uns 24h vor der geplanten Unterrichtsstunde keine Nachricht erhalten haben, dann findet dieser auch nicht statt. Aufgrund der zeitlich intensiven Absprachen und Umorganisation kann es vorkommen, dass wir in der kommenden Woche noch nicht alle Kurse über die Fortführung informieren können.

UNTERRICHTSENTGELTE

  • Die Unterrichtsentgelte werden (auch aufgrund der langen Vorlaufzeit bei den Banken) für November planmäßig eingezogen. Wir hoffen, dass über das Online-Angebot der größte Teil des Unterrichts abgedeckt werden, bzw. ausgefallener Unterricht in den Ferien oder durch unsere flexible 31-Stunden-Regelung bis Schuljahresende ausgeglichen werden kann. Nicht erteilten Unterricht werden wir laut Musikschulordnung am Schuljahresende zurückerstatten.

VERANSTALTUNGEN

  • Alle Veranstaltungen im November sind durch die Allgemeinverfügung leider abgesagt. Das betrifft das Musikerlebnisfrühstück, die Tanzshow und die Orchestertage.

Vielen Dank bereits im Voraus für Ihr Verständnis, Ihre Geduld und Ihr Mittragen. Wir hoffen sehr, dass ab Dezember der Präsenzunterricht wieder möglich ist. Bis dahin nutzen Sie bitte die eingeschränkten Möglichkeiten, um daheim zu musizieren, zu tanzen und sich an Musik zu erfreuen.
Denn "OHNE KUNST UND KULTUR WIRD'S STILL!"

Freundliche Grüße
Daniel Scheufler

Nachricht vom 22.05.2020

Liebe Tanzschüler, liebe Eltern,
heute dürfen wir Ihnen die nächsten Schritte der Wiederaufnahme des Unterrichts mitteilen, die den Tanzbereich betreffen. Das Gesundheitsamt hat erfreulicherweise diese Woche bestätigt, dass für unsere Tanzabteilung nicht die Hygieneauflagen für Musikschulen sondern die für Tanzschulen gelten. Somit entfällt hier die Begrenzung der Teilnehmerzahl. Lediglich die Raumgröße im Zusammenhang mit dem geforderten Mindestabstand definiert die zugelassene Personenanzahl.


Der Präsenzunterricht Tanz findet am Standort Trachau wie folgt zu den üblichen Zeiten wieder statt:
ab 25.05.2020

  • Kanga-Training
  • Summersaults
  • Zwischenzeilig

ab 02.06.2020

  • TipToes
  • JollyJiggies
  • Breakdance

Außenstelle FES
Am Standort Freie evangelische Schule ist es uns aktuell nicht gestattet, den Unterricht durchzuführen. Sobald sich Änderungen ergeben, informieren wir Sie darüber.

Bitte beachten Sie das Hygienekonzept im Anhang. Dieses wurde um die Hinweise für den Tanzunterricht erweitert:

  • Schüler kommen umgezogen zum Unterricht
  • Umkleiden sind geschlossen
  • Die Schüler nehmen ihre Straßenschuhe mit in den Mehrzweckraum und stellen sie an die Glastür. Dort ist der Ausgang bzw. die Abholung durch die Eltern.
  • Die Unterrichtsstunden beginnen pünktlich, werden aber ggf. um 5-10 Minuten gekürzt, um das Ankommen und Verlassen des Raumes geordnet und mit Abstand zu gestalten. Ebenso ist dann auch Zeit, um den Raum zu lüften und genutztes Material (z.B. Reifen) zu reinigen. Freundliche Grüße

Freundliche Grüße
Daniel Scheufler

Nachricht vom 15.05.2020

Liebe Schüler, liebe Eltern,
laut der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (§6 Absatz 2 Punkt 5) und der Allgemeinverfügung - Anordnung von Hygieneauflagen (Punkt 4) des Sächsischen Sozialministeriums ist der Unterricht an Musikschulen bis zu einer Gruppengröße von 4 Personen wieder erlaubt.

Wir bieten daher den Präsenzunterricht ab 18.05.2020 für folgende Fächer in Trachau wieder an:

  • Einzel- und Kleingruppenunterricht (vokale und instrumentale Fächer)
  • PercussionKids (mit Anmeldung bzw. im 14-tägigen Wechsel)
  • Musiktheorie Jazz/Rock/PopVeeh-Harfe (mit Anmeldung bzw. verkürzte Unterrichtszeiten mit wechselnden Gruppen)
  • Bandensembles (Teilnahme in Absprache mit dem Ensembleleiter)
  • FiedelKids und Streichensemble (Teilnahme in Absprache mit dem Ensembleleiter)

WICHTIG: Der Unterricht findet wieder zu den planmäßigen Unterrichtszeiten statt. Der Onlineunterricht kann in Ausnahmefällen weiterhin als Alternative genutzt werden, sofern es für die Lehrkraft durchführbar ist.

>>> Bitte bringen Sie oder geben Sie Ihrem Kind eine Mund-Nasen-Bedeckung, das eigene Instrument (sofern transportierbar), sowie Aufgabenheft und einen eigenen Bleistift mit.

>>> Bitte informieren Sie Ihre Lehrkraft kurz per SMS oder Mail bis zum Tag vor dem Unterricht, ob Sie den obengenannten Präsenzunterricht wahrnehmen.

>>> Bitte beachten Sie das Hygienekonzept der Musikschule Goldenes Lamm e.V.

Untersagt bleibt der Präsenzunterricht für folgende Angebote an allen Standorten:

  • Kanga-Training
  • alle Tanzgruppen
  • Kleiner Gleich 2
  • Musikmäuse
  • Musikalische Früherziehung
  • Sunlight Gospel Choir
  • One Voice Choir
  • Kids Of Hope Kinderchor
  • alle Bläserensembles
  • Orchester
  • Musiktheorie Grundkurs (Dienstag)

Sofern es möglich ist, wird dieser Unterricht weiterhin online durchgeführt.

Außenstelle FES
In der Außenstelle Freie evangelische Schule ist es uns aktuell untersagt, den Unterricht durchzuführen. Sobald sich Änderungen ergeben, informieren wir Sie darüber. Der Einzel- und Kleingruppenunterricht wird in Absprache mit den jeweiligen Lehrkräften online fortgeführt.

Folgende Veranstaltungen sind bis Schuljahresende abgesagt:

  • Orchestertag am 13. und 27.06.2020
  • Tanzshow am 20.06.2020
  • Sommerkonzert am 11.07.2020
  • Musizierstunden
  • Beteiligung am FES Sommerfest 04.07.2020

Gerade hatten wir als Lehrkräfte der MSGL eine digitale Lehrerkonferenz: Die Vorfreude ist groß, zumindest einen Teil unserer Schüler ab Montag wieder persönlich begrüßen zu dürfen.

Freundliche Grüße
Daniel Scheufler | Musikschulleiter

Nachricht vom 08.05.2020

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,
genauso wie Sie oder Ihre Kinder, sehnen wir uns als Lehrkräfte auch den gemeinsamen und persönlichen Unterricht mit unseren Schülern an einem Ort wieder herbei. Wir sind sehr dankbar, dass Sie mit uns gemeinsam den Online-Unterricht so schnell realisiert haben. Vielen Dank für Ihr zusätzliches Engagement, den technischen Aufwand, Ihr Durchhaltevermögen, das Ertragen einer schlechten Internetverbindung, Klangqualität oder ganz alternativer Kommunikationsmöglichkeiten, wie Telefon oder Brief. Vielen Dank für jede ermutigende und dankbare Rückmeldung und vor allem für Ihre Solidarität und Loyalität unserer Musikschule gegenüber. Nur gemeinsam haben wir eine über 90%ige Abdeckung des Unterrichts erreichen können und nur gemeinsam ist es nun auch zu schaffen, dass ein so umfangreiches Musikschulangebot im Goldenen Lamm und den Außenstellen nach so einer einschneidenden Krise auch in Zukunft weiterhin existieren kann.

1. Unterrichtsstart
Ab dem 18.05.2020 dürfen wir laut dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus den Musikschulbetrieb wieder aufnehmen. Entsprechende Regelungen, Auflagen und Einschränkungen werden voraussichtlich am 12.05.2020 vom sächsischen Kabinett beschlossen. Wir sind bestrebt, danach schnellstmöglich entsprechende Hygienekonzepte auszuarbeiten, dass wir alle erlaubten Unterrichtsformate wieder im Präsenzunterricht durchführen können. Definitiv wird ein Start nicht für alle Formate gleichzeitig erfolgen. Sie werden vorher in jedem Fall eine entsprechende Mail mit genauen Informationen, Abläufen und Belehrungen erhalten. Bis dahin erfolgt der Unterricht weiter online.

2. Finanzen / Unterrichtsentgelte
Wir haben Mitte März ohne Bürokratismus und ohne zeitverschwendende Einwilligungsverfahren die Umstellung auf Onlineunterricht quasi über Nacht vollzogen. Wir sind mit der Hoffnung und dem Vertrauen in Vorleistung gegangen, dass Sie dieses alternative Unterrichtsmodell auch finanziell dem Präsenzunterricht gleichsetzen werden. Denn wir haben ebenso auch unsere Verantwortung den zahlreichen Honorarlehrkräften gegenüber wahrnehmen wollen, die schon komplett auf Auftrittshonorare verzichten müssen. Uns ist bewusst, dass diese Krise bei jedem einzelnen unterschiedliche Auswirkungen hat. Wie in der Infomail vom 16.03.2020 bereits erwähnt, bitten wir Sie herzlich, sich im MSGL-Büro zu melden, sollten Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, das monatliche Entgelt zu zahlen. Bitte sehen Sie von Rücklastschriften ab, da dabei unnötige Kosten für Sie entstehen. Die aktuelle Situation erfordern in den meisten Fällen individuelle Lösungen - darum wollen wir uns bemühen. Ebenso ist es uns eine große Hilfe, wenn Sie uns bereits jetzt signalisieren, falls Sie am Schuljahresende doch beabsichtigen sollten, einen Antrag auf Rückerstattung von Unterrichtsentgelten zu stellen.

Mit freundlichen Grüße
Daniel Scheufler | Musikschulleiter

Nachricht vom 04.05.2020

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler, leider hat sich mit der am 30.04.2020 vom sächsischen Sozialministerium veröffentlichten Verordnung nichts an der aktuellen Situation in unserer Musikschule geändert. Bis mindestens 08.05.2020 werden wir alle Unterrichtsformen weiterhin online durchführen. Laut §5 Absatz 1 Punkt 3 besteht immer noch eine Betriebsuntersagung für Musikschulen. Somit ist das Betreiben und Besuchen unserer Einrichtung (im Präsenzunterricht) nach wie vor eine Ordnungswidrigkeit. Auch Hausunterricht, Schülerbesuche, oder mit Einzelschülern andere vereinbarte Unterrichtsorte sind ausdrücklich verboten und gefährden bei Verstößen den MSGL-Betrieb. Nachdem wir die ganze Woche mit der Staatskanzlei und dem Sozialministerium Telefonate geführt, sowie Mails, Stellungnahmen und Hygienekonzepte für die Durchführung des Einzelunterrichts geschrieben und vorgelegt haben, war das erneute Verbot eine große Ernüchterung. Zumal der Musikschulunterricht ab 04.05.2020 in anderen Bundesländern mit vergleichbaren oder auch deutlich höheren Infektionszahlen, wie Thüringen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen, wieder genehmigt wurde.  

Wir haben daher am 04.05.2020 folgende 3 Forderungen an die sächsische Staatskanzlei, das Sozialministerium und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur übermittelt: 

  • Wir fordern die Verordnung schnellstmöglich so anzupassen, dass der Musikschulunterricht allerspätestens ab 11.05.2020 wieder möglich ist! 
  • Die Kontinuität des Musikschulunterrichtes ist von großer stabilisierender Bedeutung für die Schüler. Brüche in der Ausbildung der Schüler sind durch weiteren Unterrichtsausfall immer schwerer zu kompensieren und die dadurch zu erwartenden Kündigungen zum Schuljahresende müssen durch eine sofortige Wiederaufnahme des Unterrichts verhindert werden. Ein generelles Unterrichtsverbot führt zu enormen Beeinträchtigungen und zu strukturellen und langfristigen Schäden der gesamten Einrichtung. Außerdem herrscht in der Elternschaft ein großes Unverständnis, warum Kinder wieder in die Schule gehen dürfen aber nicht in die Musikschule.

  • Wir fordern eine angemessene finanzielle Unterstützung für Musikschulen in freier Trägerschaft, die durch das Sächsische Ministerium für WIssenschaft und Kultur anerkannt sind!
    Auch wenn teilweise Online weiter unterrichtet wird, können wir nicht davon ausgehen, dass Schüler/Eltern diesen Unterricht als gleichwertig zum Präsenzunterricht werten und am Schuljahresende keine Rückforderung des Entgeltes verlangen werden. Dies wäre das sofortige Aus für unsere und sicher auch andere Einrichtungen.

  • Wir fordern eine finanzielle Unterstützung für Honorarlehrkräfte an Musikschulen!
    Ein Großteil der Lehrkräfte in Musikschulen unterrichtet auf Honorarbasis. Unterricht, der nicht geleistet wird, darf nicht vergütet werden. Ausfallhonorare dürfen bei keiner einzigen Soforthilfemaßnahme geltend gemacht werden. Hier braucht es dringend Nachbesserungsbedarf, da diese Personengruppe oftmals keine finanziellen Polster hat und gleichzeitig auch die eigenen Konzerte und Auftritte weggefallen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Scheufler | Musikschulleiter

Nachricht vom 17.03.2020

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler, ergänzend zur unten stehenden Information vom 16.03.2020 treten, nach der am 17.03.2020 durch den Freistaat Sachsen veröffentlichten Allgemeinverfügung, folgende Änderungen für unseren Musikschulbetrieb in Kraft. 

  • Ab Donnerstag, 19.03.2020 wird der Einzel- und Kleingruppenunterricht (bis 4 Teilnehmer) und der exklusive Hausunterricht an der MSGL komplett eingestellt. 
  • Bereits ab Mittwoch, 18.03.2020 wird aufgrund der Schulschließung kein Einzel- und Kleingruppenunterricht mehr an der Freien evangelischen Schule (FES) stattfinden. 

Sobald es Änderungen gibt und der Unterricht wieder aufgenommen werden kann, informieren wir Sie umgehend darüber. Wir sind bestrebt, kurzfristig und Stück für Stück kreative Online-Unterrichtsmodelle auszuprobieren und bereitzustellen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und viel Freude weiterhin beim eigenen Üben bzw. beim Ermutigen der Kinder zum Üben.

Daniel Scheufler | Musikschulleiter

Nachricht vom 16.03.2020

Liebe Schüler, sehr geehrte Eltern, wir sind uns als Vorstand der MSGL der derzeitigen Situation bewusst und wollen angemessen und verantwortungsbewusst darauf reagieren und zur Eindämmung des SARS-CoV-2 (Corona Virus) unseren Teil beitragen.

Seitens des Gesundheitsamtes besteht keine Anordnung, den Musikschulbetrieb einzustellen. Deshalb findet der Unterricht weiterhin planmäßig im Einzel- und Kleingruppenunterricht (bis 4 Teilnehmer) statt.

Folgender Unterricht fällt demzufolge ab Dienstag, 17.03.2020 an allen Standorten der MSGL (Goldenes Lamm, FES, Tikwa, Kindergarten Sonnenhügel, KITA Unterm Schirm) vorerst aus:

  • Musikalische Früherziehung
  • Musikmäuse
  • Kleiner gleich 2
  • PercussionKids
  • alle Bandensembles 
  • alle Streichensembles
  • Bläserensemble
  • Orchester
  • Veeh-Harfe
  • One Voice Choir
  • Sunlight Gospel Choir
  • Kids of Hope Kinderchor
  • Musiktheorie
  • alle Kurse der Tanzabteilung
  • Kanga

Ebenso werden auch folgende Veranstaltungen abgesagt: 

  • 31.03.2020 Musikerlebnisfrühstück
  • 03.04.2020 Musizierstunde
  • 11.04.2020 Gospel_Celebration

Sobald sich Änderungen ergeben, werden Sie die Informationen per Mail, auf unserer Website und über Facebook erhalten.

Wir sind überwältigt, welche Solidarität uns von Schülern und Eltern über das Wochenende und im Laufe dieses Tages bereits erreicht hat. Vielen ist scheinbar sehr deutlich bewusst, welche drastischen und kurzfristigen Auswirkungen die aktuelle Situation auf unsere Musikschularbeit hat und haben angekündigt, die Entgelte weiter zu zahlen. Vielen Dank für diese Wertschätzung und auch für die unaufgeregte und entspannte Art und Weise in den Telefongesprächen heute Vormittag, mit der Eltern sich nach dem Unterricht erkundigen. 
Wir werden wie gewohnt am Schuljahresende die Möglichkeit zur Erstattung nicht durchgeführter Unterrichtsstunden geben und bitten daher von Rücklastschriften abzusehen.
Zur Info: Die gezahlten Entgelte, für die kein Unterricht angeboten werden kann, können wir unproblematisch in eine Spendenbescheinigung umwandeln. 

Folgende Petition möchte ich Ihnen ans Herz legen, da der Großteil unserer Lehrkräfte aufgrund der derzeitigen Krisensituation existenziell bedroht ist: https://www.openpetition.de/petition/online/hilfen-fuer-freiberufler-und-kuenstler-waehrend-des-corona-shutdowns-2

Wir wünschen Ihnen Geduld, Zuversicht, einen klaren Blick - auch für die hilfsbedürftigen Menschen in Ihrem Umfeld - und Gottes Segen. 
Im Namen des Musikschulvorstandes
Daniel Scheufler | Musikschulleiter



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