Aktuelles Hygienekonzept der MSGL

Voraussetzung ist die Freigabe des Musikschulunterrichtes durch den Freistaat Sachsen/die Landeshauptstadt Dresden. Diese sind dem Hygienekonzept der MSGL übergeordnet, korrigieren gegebenenfalls Inhalte und definieren zeitliche Abläufe.Die Sicherung angemessener hygienischer Bedingungen für alle Mitarbeiter, Honorarlehrkräfte sowie Schüler und Eltern der MSGL ist ein wesentlicher und ständiger Bestandteil der Arbeit in der MSGL und verlangt durch die Corona-Pandemie besondere Beachtung.Die erforderlichen hygienischen Vorsorgemaßnahmen sollen mit den Bedürfnissen der in der MSGL arbeitenden und das Musikschulangebot nutzenden Menschen abgestimmt sein.Rechtliche und orientierende Grundlage für die Hygienearbeit in der MSGL ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und dieAllgemeinverfügung des Freistaates Sachsen im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie mit der Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus in ihrer jeweils aktuellen Fassung:

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Stand: 30.03.2021



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